Schul ABC der Roncalli Schule

Info

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Erkrankung - Läuse - Beurlaubung

Erkrankung

Kann Ihr Kind wegen einer Erkrankung nicht am Unterricht teilnehmen, so müssen Sie die Schule unverzüglich telefonisch oder per Mail benachrichtigen. Wenn Ihr Kind wieder gesund ist und die Schule besucht, müssen Sie ihm eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe des Grundes für das Schulversäumnis mitgeben.

Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen.

Kann Ihr Kind wegen einer Erkrankung nicht am Schwimmunterricht oder Sportunterricht teilnehmen, so muss am selbigen Tag eine schriftliche Entschuldigung vorliegen. Ihr Kind nimmt dann am Unterricht der Parallelklasse teil.

Liegt ein ärztliches Attest vor, kann Ihr Kind – in Absprache mit Ihnen – vorzeitig nach Hause gehen. Das gilt dann, wenn der Sport- / Schwimmunterricht in den Randstunden liegt.

Leidet Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit (Diphterie, Masern, Mumps, Meningokokken-Infektion, Scharlach, Windpocken, Scabies, Keuchhusten, Läuse), müssen Sie die Schule umgehend darüber informieren. Ihr Kind darf die Schule erst wieder besuchen, wenn nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch Ihr Kind nicht mehr zu befürchten ist.

 

Läuse

Falls Sie einen Kopflausbefall feststellen, darf Ihr Kind nicht zur Schule kommen. Eine sachgerecht durchgeführte Behandlung des Lausbefalls muss umgehend erfolgen. Erst bei Vorlage eines ärztlichen Attestes darf Ihr Kind wieder die Schule besuchen.

Ist in der Klasse ein Läusefall festgestellt worden, bekommt Ihr Kind ein Informationsschreiben mit nach Hause. Bitte befolgen Sie die entsprechenden Anweisungen. Nur mit dem ausgefüllten Zettel darf Ihr Kind wieder am Unterricht teilnehmen.

 

 

Beurlaubung

Beurlaubungen – für den gesamten Vormittag oder auch nur stundenweise – müssen rechtzeitig schriftlich bei der Schulleitung unter Angabe des Grundes beantragt werden. (Formular ist im Sekretariat und im Download-Bereich der Homepage erhältlich.)

Arzttermine müssen nachmittags wahrgenommen werden.

Fahrschüler - Fundsachen

Fahrschüler

Die Busfahrkarten werden den Kindern zu Beginn des Schuljahres von der Klassenlehrkraft ausgehändigt.

Der Schulbus hält direkt am Schulgelände an der Bushaltestelle am Skateplatz.

Bis zum Eintreffen des Busses halten sich die Kinder auf dem Schulhof auf.Ihre Schultaschen stellen sie für die Zeit des Wartens auf dem Schulhof auf dem mit einem „H“ gekennzeichneten Platz ab.

 

Fundsachen

Vermisste Sachen finden Sie im Kopierraum der Roncalli-Schule. Er kann durch das Fenster neben dem Haupteingang eingesehen werden. Wenden Sie sich an die Klassenlehrkraft Ihres Kindes oder klingeln Sie bei der Verwaltung, um die vermissten Sachen abzuholen. Vor den Sommerferien müssen alle Fundsachen abgeholt werden. Sonst werden sie entsorgt.

Ferien - Feiertage - Bewegliche Ferientage

Ferien

Herbst: 11.10. - 23.10.21

Weihnachten: 24.12.21 - 08.01.22

Ostern: 11.04. - 23.04.22

Sommer: 27.06. - 09.08.22

 

Feiertage

Tag der deutschen Einheit: So, 03.10.21

Allerheiligen: Mo, 01.11.21

Tag der Arbeit: So, 01.05.22

Christi Himmelfahrt: Do, 26.05.22

Pfingsten: Mo, 06.06.2022

Fronleichnam: Do, 16.06.22



Bewegliche Ferientage

In jedem Schuljahr gibt es bewegliche Ferientage. Diese werden in der Schulkonferenz vorgeschlagen und vom Schulträger endgültig festgelegt. Für das Schuljahr 2021/2022 wurden folgende Tage festgelegt:

Rosenmontag 28.02.2022

Freitag nach Christi Himmelfahrt 27.05.2022

Freitag nach Fronleichnam 17.06.2022

Förderunterricht, zusätzlicher

Zusätzlicher Förderunterricht (LRS und Dyskalkulie):

Für Kinder mit Schwächen im Lesen und Rechtschreiben und / oder im Rechnen und / oder in der Motorik gibt es – wenn ausreichend Unterrichtsstunden zur Verfügung stehen – (klassenübergreifenden) Förderunterricht in Kleingruppen. Für die LRS-Förderung steht eine in diesem Bereich besonders erfahrene Lehrkraft zur Verfügung.

 

 

Gesundheitserziehung

Gesundheitserziehung

Im Rahmen der Gesundheitserziehung besucht einmal jährlich das Team der „Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit für den Kreis Borken“ alle Klassen unserer Schule. Vorrangiges Ziel ist es, die Zahngesundheit der Kinder zu verbessern. In aufeinander aufbauenden Unterrichtseinheiten wird mit den Kindern im Zeitraum von vier Grundschuljahren die Aufgabe und Pflege von Zähnen sowie eine gesunde Ernährung besprochen und auch praktiziert.

Außerdem kommt jedes Schuljahr der schulzahnärztliche Dienst des Gesundheitsamtes, um die Zahngesundheit aller Kinder zu überprüfen.

 

Hausaufgaben - Hausschuhe - Hitzefrei

Hausaufgaben

Hausaufgaben werden so gestellt, dass sie von den Kindern in angemessener Zeit (1./2. Schuljahr ca. 30 Min., 3./4. Schuljahr ca. 45 Min.) und ohne fremde Hilfe angefertigt werden können. Wenn ein Kind die Hausaufgaben nicht selbstständig in dieser Zeitvorgabe erledigen kann, sind der Abbruch der Hausaufgaben und eine kurze schriftliche Rückmeldung der Eltern an die Lehrkraft sinnvoll. Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit. Auch sollen sie die Kinder schrittweise an selbstständiges Arbeiten heranführen. Individuelle Hausaufgaben für einzelne Schüler*innen oder Schüler*innengruppen sind ebenso möglich wie auch freiwillige Hausaufgabenangebote.

 

Hausschuhe

Um das Schmutzaufkommen in den Klassen so gering wie möglich zu halten, tragen die Kinder im Klassenraum Hausschuhe. Die Hausschuhe verbleiben in der Schule. Versehen Sie die Hausschuhe bitte mit dem Namen Ihres Kindes.

Aufgrund der aktuellen Coronalage verzichten wir momentan auf das Tragen der Hausschuhe.

 

Hitzefrei

An sehr heißen Tagen müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Kind ab 11.35 Uhr schulfrei / hitzefrei hat. Sollte Ihr Kind nicht vorzeitig nach Hause gehen können, verbleibt es in der Schule. Ab 11.35 Uhr findet dann der Hitze angepasste Betreuung statt.

Kein Kind wird vorzeitig entlassen, wenn nicht gewährleistet ist, dass es zu Hause von einer Aufsichtsperson in Empfang genommen wird.

Die Betreuung durch die ÜMI (Übermittagsbetreuung) und die OGS (Offene Ganztagsschule)  finden aber statt.

Mitwirkung der Kinder am Schulleben
  • Klassenrat

In der Regel findet einmal wöchentlich in allen Klassen unserer Schule ein Klassenrat statt. Im Klassenrat werden sowohl gemeinsame Aktivitäten der jeweiligen Klasse besprochen und organisiert als auch Probleme beraten und gelöst. Ebenfalls werden im Klassenrat Anregungen für die Kinderkonferenz und Beschlüsse der Kinderkonferenz besprochen. In den Klassenrat sind alle Kinder der Klasse eingebunden.

  • Kinderkonferenzen

In der Regel findet einmal monatlich jeweils für die Klassensprecher*innen und deren Vertreter*innen der Klassen 2, 3, 4 unter Leitung unserer Beratungslehrkraft eine Kinderkonferenz statt.

Ziel dieser Konferenzen ist es, Anregungen, Wünsche, Beschwerden der Kinder aufzugreifen und zu besprechen, um mit ihnen gemeinsam Absprachen und ggf. Regeln zu erarbeiten.

Die Klassensprecher*innen und deren Vertreter*innen sammeln die Themen für die Konferenzen im Rahmen des Klassenrates. Rückmeldungen bzw. Erläuterungen von Absprachen bzw. Regelungen erfolgen ebenfalls im Klassenrat. Die Beratungslehrkraft informiert die Kollegen*innen in der Lehrerkonferenz und die Eltern in der Schulpflegschaft über Beschlüsse der Kinderkonferenz.

Mitwirkung der Eltern am Schulleben
  • Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft ist ein Elterngremium, zu dem der / die Vorsitzende einlädt und den Vorsitz hat. Die Klassenlehrkräfte können auf Wunsch der Eltern beratend an der Sitzung teilnehmen. Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.

Zu Beginn eines jeden Schuljahres wählen die Erziehungsberechtigten jeder Klasse am ersten Elternabend die / den Vorsitzende / n der Klassenpflegschaft und deren Stellvertreter*in. Die Wahl findet innerhalb der ersten drei Schulwochen statt und ist geheim. Die Amtszeit dauert jeweils ein Jahr, eine Wiederwahl ist möglich.

 

  • Schulpflegschaft:

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Stellvertreter*innen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Sie wählt auch die Elternvertreter*innen für die Schulkonferenz. Die Wahlen sind geheim. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die erste Schulpflegschaftssitzung findet innerhalb der ersten fünf Schulwochen statt.

 

  • Schulkonferenz:

Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Die Schulkonferenz entscheidet u. a. in folgenden Angelegenheiten:

Schulprogramm, Festlegung der beweglichen Ferientage, Einrichtung von außerunterrichtlichen Betreuungs- und Ganztagsangeboten, Einführung von Lernmitteln, Grundsätze für Umfang und Verteilung von Hausaufgaben, Grundsätze zum Umgang mit allgemeinen Erziehungsschwierigkeiten sowie zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen.

Die Schulkonferenz der Grundschulen besteht zur Hälfte aus Vertretern der Eltern, zur anderen Hälfte aus Vertretern der Lehrkräfte.

Den Vorsitz der Schulkonferenz hat die Schulleitung inne.

6 Elternvertreter*innen und 6 Lehrervertreter*innen

Schulleiter*in als Vorsitzende/r (ohne Stimmrecht – außer bei Stimmengleichheit)

OGS - Offene Ganztagsschule

Unsere Schule ist seit dem Schuljahr 2007/08 eine offene Ganztagsschule. Die offene Ganztagsschule beginnt um 8.00 Uhr und endet um 16.00 Uhr bzw. um 17.00 Uhr. Die Teilnahme muss regelmäßig und täglich erfolgen; mindestens bis 15.00 Uhr. Die Beiträge richten sich nach den Kindergartenbeiträgen.

Geschwisterkinder zahlen keinen Beitrag. Allerdings muss für jedes Kind ein Essensgeld in Höhe von derzeit 3,30 € pro Tag entrichtet werden.

Wenn Ihr Kind erkrankt ist, muss es bis 9.00 Uhr in der OGS vom Mittagessen abgemeldet werden. Ansonsten wird Ihnen die Mahlzeit in Rechnung gestellt.

Beurlaubungen vom Besuch der OGS können nur bei der verantwortlichen Kraft der offenen Ganztagsschule, Frau Venhoff, schriftlich beantragt werden.

(Formular ist in der OGS und im Download-Bereich der Homepage erhältlich.)

siehe auch

Projekte an der Roncalli Schule - JeKits - Borkens starke Kinder

Projekt „JeKits“

Seit August 2015 ist das Bildungsprogramm „JeKits“ mit dem Schwerpunkt Singen fest in den Schulalltag der Roncalli-Schule etabliert. Wöchentlich nehmen die Erstklässler im Rahmen des Musikunterrichtes an einer musik- und gesangspädagogischen Stunde unter der Leitung einer Mitarbeiterin der Musikschule Borken teil.

Mit Beginn des 2. Schuljahres besteht dann für die Kinder die Möglichkeit, das Musikprojekt mit zwei Chorstunden pro Woche entgeldlich außerhalb des Unterrichtes weiterzuführen.

 

Projekt „Borkens starke Kinder“

Seit dem Jahr 2013 bietet die Roncalli-Schule das Projekt „Borkens starke Kinder“ an. Es handelt sich hierbei um ein soziales Kompetenz-Training im zweiten Halbjahr in Jahrgang 1.

In erster Linie geht es um die Stärkung des Selbstbewusstseins und des Gruppenzusammenhalts. Hierdurch entstehen allgemeingültige Leitlinien für Verhaltensweisen, die auch bei Klassenfahrten, beim Schwimmen oder sonstigen Aktivitäten anwendbar sind.

Es wird sowohl die Klasse als Ganzes als auch das einzelne Kind im Blick behalten und begleitet.

Durchgeführt wird das Projekt von entsprechend geschultem Personal der Evangelischen Jugendhilfe Borken.

Schulbücher - Schulgottesdienst

Schulbücher

Die Schulkonferenz beschließt über die Neuanschaffung von Schulbüchern. Pro Kind stehen der Grundschule bis zu 48,00 € für Unterrichtswerke zur Verfügung. Zwei Drittel dieses Betrages werden im Rahmen des Lernmittelfreiheitsgesetzes aus dem Schuletat getragen; ein Drittel (16,00 €) müssen die Eltern zahlen.

Die von der Schule gekauften Bücher werden über mehrere Jahre ausgeliehen. Sie müssen deshalb besonders pfleglich behandelt werden (Schutzumschläge!). In diese Bücher darf nicht geschrieben werden. Für Bücher, die durch Eigenverschulden unbrauchbar geworden sind, fallen Erstattungskosten an. Darüber hinaus hat die Schulkonferenz beschlossen, zusätzliche Bücher durch die Eltern anschaffen zu lassen.

 

Schulgottesdienst

Im Laufe eines Schuljahres finden ökumenische Gottesdienste für alle Kinder (auch Kinder anderen Glaubens oder ohne Bekenntnis) statt. (Einschulungsgottesdienst, Schulanfangsgottesdienst, Adventsgottesdienst, Abschlussgottesdienst).

Bei dem Kirchbesuch handelt es sich um eine schulische Veranstaltung. Deshalb gelten, um Gefahren auf dem Rückweg vorzubeugen, folgende Regelungen:

- Der Rückweg von der Kirche zur Schule wird klassenweise angetreten.

- Die Kinder, die mit dem Fahrrad zur Kirche kommen, schieben dieses bis zur Schule.

- Die Kinder werden nicht mit dem Auto zur Schule zurückgebracht.

Schulregeln

Unsere Schulregeln

  1. Alle Kinder haben die gleichen Rechte und Pflichten. Alle Kinder dürfen mitspielen und niemand wird ausgegrenzt. Wir beachten immer die Stopp-Regel! Die Kinder des Müll-Pickdienstes sind Helferkinder für die Erstklässler.

  2. Die Grenzen unseres Schulhofgeländes sind das Absperrgitter am Beginn des Fußweges und der Schulhof der Realschule (gelbe Linie).

  3. Wir nehmen keine Getränke mit auf den Schulhof.

  4. Wir halten die Pausenzeiten ein. Wenn es nach der Pause gongt, stellen wir uns an unserem Aufstellplatz auf und warten, bis eine Lehrkraft uns reinholt.

  5. Wir gehen leise durch das Schulgebäude. Wir prellen keine Bälle und schubsen nicht! Es gelten auch im Flur die Klassenregeln!

  6. Dreckige Schuhsohlen stampfen wir auf den Schmutzmatten an den Eingängen aus.

  7. Wir gehen vorsichtig mit allen Dingen um. Geht etwas kaputt, sagen wir sofort Bescheid! Wir gehen auch nicht an fremde Sachen, die an den Kleiderhaken oder auf den Schuhkakteen hängen!

  8. Die Spielgeräte auf dem Rasen und auf dem Schulhof dürfen alle Kinder nutzen. Schulflure und Toilettenräume sind für uns keine Spielflächen.

  9. Wir halten unsere Toiletten sauber! Verschmutzungen melden wir sofort! Wir gehen nur in den Pausen zur Toilette! Bei Ausnahmen werden diese Kinder mit Angabe der Uhrzeit notiert!

  10. In den Hofpausen klingeln wir nicht an der Eingangstür. Bei wichtigen Dingen wenden wir uns an die Aufsicht!

  11. Wir dürfen alle in den Büschen spielen, dabei beachten wir die Buden. Zweige, Blätter, Beeren und Äste reißen wir nicht ab. Wir bedrohen uns nicht mit Stöcken. Wir klettern und sitzen nicht in den Sträuchern und Bäumen.

  12. Wir spucken uns und auch andere Sachen nicht an.

  13. Fußball spielen dürfen wir nur:
    1. - auf dem kleinen Fußballplatz (Klasse 1 und 2)
    2. - auf dem großen Fußballplatz (Klasse 3 und 4)
    3.    Alle anderen Bereiche sind verboten.

  14. Im Herbst und im Winter dürfen wir nicht auf den Sportplatz, weil sich der Rasen erholen muss. Daher dürfen alle Klassen auf dem kleinen Fußballfeld Fußball spielen.

  15. Wir werfen nicht mit Schneebällen!

  16. Unsere Fahrräder schieben wir auf dem Schulhof und stellen sie in die Fahrradständer, damit sie nicht umfallen oder andere Fahrräder zustellen.

  17. Nach dem Unterricht erledigen wir unsere Klassendienste und verlassen einen ordentlichen Klassenraum. Wir gehen sofort nach Hause, zur ÜMI oder zur OGS.

  18. Nach Unterrichtsschluss können wir nicht mehr in den Klassenraum. Deshalb packen wir alle Dinge, die wir für die Hausaufgaben benötigen, im Unterricht ein.

  19. An unserer Schule sind Handys, elektronische Spielsachen und Sammelkarten aller Art, Cityroller, Waveboards, Turnschuhe mit Rollen u.ä. verboten.
Sport-, Schwimmunterricht - Schulunfälle

Schulsport - Schwimmunterricht

Beim Schulsport dürfen Schmuck, Piercingschmuck und Uhren nicht getragen werden. Sie können Verletzungen sowohl bei Mitschülern / Mitschülerinnen als auch beim Träger / Trägerin verursachen. Können Schmuckstücke nicht abgelegt werden, sind diese z. B. mit einem Pflaster oder Tape abzukleben.

Für den Schmuck wird keine Haftung übernommen.

Schülerinnen und Schüler, die eine Brille tragen, müssen beim Schulsport Kontaktlinsen oder eine sporttaugliche Brille tragen. Sie besteht im Wesentlichen aus einem nachgiebigen Gestell und Kunststoffgläsern und hat einen festen Sitz.

Kinder, die ihre Sport- bzw. Schwimmsachen vergessen haben oder aus einem anderen Grund nicht teilnehmen können, verbleiben für die Zeit des Sport- bzw. Schwimmunterrichtes in der Nachbarklasse.

Schwimmbrillen (siehe Herstellerhinweis) sind beim Schwimmen und Strecken-tauchen bis max. 2m Wassertiefe zugelassen.

 

Schulunfälle

Alle Kinder sind in der Schule und auch auf dem Schulweg gegen Unfall versichert. Schulunfälle müssen umgehend dem Sekretariat oder der Klassenlehrkraft gemeldet werden.

 

Sprechstunden - Schullaufbahnberatung

Sprechstunden

Für den Beratungsbedarf bezüglich der Entwicklung Ihres Kindes gibt es wöchentliche Sprechstunden aller Lehrkräfte. Bitte vereinbaren  Sie einen Termin telefonisch oder per Mail mit der Lehrkraft. Darüber hinaus findet pro Halbjahr ein Elternsprechnachmittag statt.

 

Schullaufbahnberatung

Für den Übergang in die weiterführenden Schulen finden im ersten Schulhalbjahr der vierten Klasse ausführliche Beratungsgespräche statt, denen ein allgemeiner Informationsabend vorangeht.

 

Telefonnummern, wichtige

Sekretärin

Öffnungszeiten des Sekretariats:

Tel: 0 28 62 / 14 12

Frau Jutta Wehling

(Mo, Di, Mi, Do, Fr)

8.00 - 10.30 Uhr

     
ÜMi
Übermittagsbetreuung

Tel.: 0 28 62 / 418 3773

Frau Andrea Gesing,

OGS
Offene Ganztagsschule

Tel.: 0 28 62 / 417 9317 Frau Ingrid Venhoff,
(verantwortliche Kraft)
Schuljugendarbeit Tel.: 0 151 / 29 70 23 33 Frau Janina Laertz,

 

Unterrichtszeiten - Unterrichtsverteilung

Unterrichtszeiten

8.00

-

8.45 Uhr

 

8.45

-

9.30 Uhr

 

9.30

-

9.40 Uhr

Frühstückspause

9.40

-

10.00 Uhr

Hofpause

10.00

-

10.45 Uhr

 

10.50

-

11.35 Uhr

 

11.35

-

11.45 Uhr

Hofpause

11.45

-

12.30 Uhr

 

12.30

-

13.15 Uhr

 

 

Die Unterrichtsverteilung richtet sich nach der vom Ministerium für Schule, und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen festgesetzten Stundentafel:

Lernbereich/Fach

Klasse 1

Klasse 2

Klasse 3

Klasse 4

Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Förderunterricht

13

14

13 - 14

14 - 15

Englisch

-

-

3

3

Kunst, Musik

3 - 4

3 - 4

4

4

Religionslehre

2

2

2

2

Sport

3

3

3

3

Wochenstunden

21 - 22

22 - 23

25 - 26

26 - 27

ÜMi - Übermittagsbetreuung

An unserer Schule wird eine Betreuung angeboten. Die Betreuung beginnt frühestens um 11.35 Uhr und endet um 13.00 bzw. um 14.00 Uhr. Der Beitrag ist gestaffelt. Er ist abhängig von der Gruppengröße. Geschwisterkinder zahlen weniger.

siehe auch

Veranstaltungen: Einschulung - Karnevalsfeier - Spiel und Sportfest - Geschicklichkeitstraining - Adventszeit - Schulfest
  • Einschulungstag

Die Schulneulinge werden am 2. Schultag des neuen Schuljahres eingeschult. Vorher findet ein ökumenischer Gottesdienst statt.

Die Schulneulinge versammeln sich mit ihren Eltern im Forum der Roncalli-Schule. Nach der musikalischen Begrüßung durch die Kinder der 4. Schuljahre, einer kurzen Ansprache der Schulleitung und guten Wünschen, die von Kindern der 3. Schuljahre ausgesprochen werden, gehen die Schulneulinge mit ihrer Klassenlehrkraft für eine Unterrichtsstunde in den Klassenraum. Für die Eltern werden in der Zwischenzeit Getränke und Gebäck von Mitgliedern des Förder-vereins angeboten. Am Ende der ersten Schulwoche gibt es für die Schulneulinge eine kleine Darbietung durch die Kinder der 2. Schuljahre.

  • Karnevalsfeier

Am Donnerstag oder Freitag vor dem Karnevalswochende wird von 8.00 bis 11.35 Uhr Karneval in der Schule gefeiert. Die Kinder dürfen kostümiert zur Schule kommen.
Spraydosen und Munition für Pistolen dürfen nicht mitgebracht werden. An diesem Vormittag gibt es auch eine besondere Darbietung für alle Klassen (Theater, Zirkus etc.).

  • Spiel- und Sportfest

Im Frühsommer findet mit Beteiligung der Eltern auf dem Sportplatz des Adler Wesekes das Spiel- und Sportfest in der Zeit von 8.00 – 12.30 Uhr statt. Dieses besteht aus leichtathletischen Pflichtdisziplinen (Bundesjugendspielen), der Abnahme des Sportabzeichens und freien sportlichen Spielangeboten. Bei den freien Spielangeboten stehen Spiel, Spaß, Geschicklichkeit und Koordination im Vordergrund.

Die Mädchen und die Jungen, die jeweils in ihrem Jahrgang die höchste Punktzahl für die Ehrenurkunde errungen haben, werden in der Woche nach dem Spiel- und Sportfest in Gegenwart aller Klassen geehrt.

  • Geschicklichkeitstraining

Einmal pro Schuljahr wird mit Beteiligung der Eltern ein Geschicklichkeitsparcours aufgebaut. Hier trainieren alle Kinder der Jahrgänge 1 - 3 an verschiedens-ten Hindernissen ihre Fertigkeiten im Umgang mit dem Fahrrad.

  • Adventszeit

Mit dem ersten Advent beginnt an der Roncalli-Schule das adventliche Feiern. Im Forum wird ein Tannenbaum aufgestellt, der von Kindern der OGS geschmückt wird. Außerdem bauen sie eine Adventskrippe auf. Das Forum, die Flure und die Fenster werden mit Tannenzweigen und selbstgebasteltem Adventsschmuck dekoriert. Hierbei beteiligen sich alle Klassen.

Immer montags findet in der Zeit von 8.00 – 8.15 Uhr ein gemeinsames Adventssingen im Forum der Roncalli-Schule statt. Im Wechsel gestalten die vier Jahrgänge dieses Adventssingen durch Lieder, Gedichte und / oder Instrumentalbeiträge.

Innerhalb der Klassen finden verschiedene vorweihnachtliche Aktivitäten statt, wie z.B. Adventsfeiern mit den Eltern, Plätzchen backen.

 

  • Schulfest

Alle vier Jahre findet unser Schulfest statt. Es steht unter einem Motto und wird im Rahmen einer Projektwoche vorbereitet. Das nächste Schulfest findet im Schuljahr 2022/23 statt.

Regeln für Sport und Schwimmunterricht

Regeln für den Schwimmunterricht

  • Ich darf am Schwimmunterricht teilnehmen, wenn ich passende Schwimmbekleidung, ein Handtuch und Seife dabei habe.

  • Meinen Schmuck lasse ich zu Hause oder lege ihn ab.

  • Lange Haare binde ich zusammen.

  • Die Umkleidekabine ist kein Spielplatz. Ich ziehe mich zügig um.

  • Vor dem Schwimmen dusche ich mit Seife.

  • Die Schwimmhalle betrete ich erst, wenn meine Lehrerin mich dazu auffordert.

  • Ich gehe langsam und renne nicht.

  • Ich springe nicht vom Rand und tauche niemanden unter.

  • Ich halte Spielregeln ein, nehme Rücksicht auf andere und befolge Anweisungen sofort.

  • Schwimmbrillen darf ich nicht beim Tauchen und Springen benutzen.

  • Ich helfe beim Aufräumen.

  • In der kalten Jahreszeit föhne ich meine Haare trocken und trage eine Mütze.

  • Mit ansteckenden Hautkrankheiten und großflächigen Wunden darf ich nicht ins Wasser.

 

Konsequenzen bei Nichteinhalten der Regeln

  • Wenn ich mein Schwimmzeug vergesse oder nicht schwimmen darf, weil ich krank bin, arbeite ich in einer anderen Klasse.

  • Wenn ich nicht mitschwimme, bringe ich eine schriftliche Entschuldigung meiner Eltern mit und gebe sie der Schwimmlehrerin.

  • Wenn ich trotz Ermahnung die Regeln weiterhin nicht einhalte, werde ich vom Schwimmunterricht ausgeschlossen.

  • Bei groben Regelverstößen werden meine Eltern darüber informiert.

 

Regeln für den Sportunterricht

  • Ich darf am Sportunterricht teilnehmen, wenn ich feste Turnschuhe und Sportbekleidung (Hemd, Hose) trage.

  • Meinen Schmuck lasse ich zu Hause, lege oder klebe ihn ab.

  • Lange Haare binde ich zusammen.

  • Die Umkleidekabine ist kein Spielplatz. Ich ziehe mich zügig um.

  • Die Turnhalle betrete ich erst, wenn meine Lehrerin in der Halle ist.

  • Geräte und Matten darf ich nur benutzen, wenn diese freigegeben werden.

  • Ich halte Spielregeln ein, nehme Rücksicht auf andere und befolge Anweisungen.

  • Ich helfe beim Auf- und Abbauen.

 

Konsequenzen bei Nichteinhalten der Regeln

  • Wenn ich mein Sportzeug vergesse oder nicht mitturnen darf, arbeite ich in einer anderen Klasse.

  • Wenn ich trotz Ermahnung die Regeln weiterhin nicht einhalte, werde ich zeitweise vom Sportunterricht ausgeschlossen.

  • Bei groben Regelverstößen werden meine Eltern darüber informiert.

  • Wenn ich nicht mitturne, gebe ich der Sportlehrerin eine schriftliche Entschuldigung meiner Eltern.

Verkehrserziehung - Vertretungsunterricht

Verkehrserziehung

Die Verantwortung für die Verkehrserziehung liegt in erster Linie bei den Eltern. Die Schule wirkt nur unterstützend mit.

Klasse 1 - 2: Der Unterricht wird durch die Jugendverkehrsschule begleitet.

Klasse 4: Der Unterricht wird durch die Polizei begleitet.

Im 4. Schuljahr endet das Radfahrtraining mit der Radfahrprüfung.

Für die Klassen 1 - 3 findet einmal jährlich ein Geschicklichkeitstraining auf dem Schulhof statt.

Für alle Aktionen mit dem Fahrrad hat die Schulkonferenz beschlossen, dass jedes Kind einen eigenen Helm tragen muss. Sonst kann es nicht am Radfahrtraining und an der Radfahrprüfung teilnehmen.

 

Vertretungsunterricht

Die Abwesenheit von Lehrkräften, z. B. Erkrankung oder Teilnahme an Fortbildungen, erfordert die Aufstellung eines Vertretungsplanes. Damit ist unter Umständen auch Unterrichtsausfall verbunden. Die Roncalli-Schule bemüht sich aber darum, den Unterricht so wenig wie möglich ausfallen zu lassen und die Auswirkungen des Vertretungsplanes auf den Stundenplan anderer Klassen gering zu halten, damit die Kinder auch weiterhin bestmöglich unterrichtet und gefördert werden. Der Vertretungsunterricht wird inhaltlich an den Regelunterricht angepasst. Kein Kind wird vorzeitig entlassen, wenn nicht gewährleistet ist, dass es zu Hause von einer Aufsichtsperson in Empfang genommen wird. Wenn es eben möglich ist wird versucht, den Unterrichtsausfall durch eine Lehrkraft aus der Vertretungsreserve des Schulamtes aufzufangen.

Die Kinder, die die Übermittagsbetreuung (ÜMI) oder die Offene Ganztagsschule (OGS) besuchen, verbleiben bei Unterrichtskürzungen in der Schule.

Witterungsverhältnisse, besondere

Besondere Witterungsverhältnisse

Bei extremen Witterungsverhältnissen (Schneeverwehungen, Straßenglätte, Hochwasser, Sturm) entscheidet die Stadt Borken als Schulträger über das Anordnen von Unterrichtsausfall.

Unabhängig von dieser Anordnung können Sie als Eltern für Ihr Kind entscheiden, ob und wie lange es bei extremen Witterungsverhältnissen die Schule besuchen soll.

Wenn Sie sich bei extremen Witterungsverhältnissen für den Schulbesuch Ihres Kindes entscheiden, wird es nach Stundenplan schulisch betreut – auch in der ÜMI- oder der OGS-Zeit, wenn es dort dauerhaft angemeldet ist.



Zeugnisse

Zeugnisse

Das gesamte Schuljahr über werden die Lernentwicklungen und Leistungsstände der einzelnen Kinder überprüft und festgestellt. Am Ende eines jeden Schuljahres (1., 2., 3., 4. Schuljahr) bzw. am Ende eines jeden Schulhalbjahres (3., 4. Schuljahr) bekommen die Kinder ein Zeugnis.

Seit dem Schuljahr 2020/21 gibt es Rasterzeugnisse. Diese Zeugnisse enthalten Aussagen zum Sozial- und Arbeitsverhalten und zu den lehrplangemäßen Kompetenzerwartungen in allen Fächern. Mittels Ankreuzverfahren erhalten Sie einen genauen Überblick über den Leistungsstand Ihres Kindes. Somit haben Sie eine Orientierungshilfe beim Feststellen und Einordnen der aktuellen individuellen Leistungsstände Ihres Kindes.

Im 3. und 4. Schuljahr (1. und 2. Halbjahr) erhalten die Kinder zusätzlich Noten in allen Fächern. (Schulkonferenzbeschluss vom 20.11.12)

Im Fach Deutsch gibt es Noten für die 3 Teilbereiche Sprachgebrauch, Lesen und Rechtschreiben. Aus diesen 3 Teilbereichen setzt sich die Gesamtnote für das Fach Deutsch zusammen.

Bei Kindern mit Lese- und / oder Rechtschreibschwäche kann die Notengebung in Absprache mit den Erziehungsberechtigten im Teilbereich Lesen und / oder Rechtschreiben ausgesetzt werden.

Am Tag der Zeugnisausgabe am Ende des 1. Halbjahres endet der Unterricht immer nach der 4. Stunde um 11.35 Uhr. (Schulkonferenzbeschluss vom 23.05.07) Am letzten Tag des Schuljahres endet der Unterricht immer nach der 3. Stunde um 10.45 Uhr.